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Info

"Was muss in meinem Verbandskasten enthalten sein? "

 

Zum Jahreswechsel wurden die Vorschriften für den Inhalt des Kfz Verbandskastens geändert. Einige Inhaltsstoffe wurden herausgenommen, andere kamen hinzu..

Wer muss einen Verbandskasten mitführen? In allen Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 krn/h muss ein Verbandskasten, welcher der Norm DIN 13164 entspricht, mitgeführt werden. Ausgenommen von der Mitführpflicht sind u. a. Krafträder, aber keine Quads.

Was hat sich geändert? In der neuen Norm sind ein 14- teiliges Pflasterset neu aufgenommen, ebenso ein Verbandspäckchen "K" und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Gestrichen wurde dafür ein Verbandpäckchen ,,M", ein Verbandstuch BR, vier Wundschnellverbände DIN 13019-E10x6 und die Verwendung von Mullbinden als. Alternative für Fixierbinden..

Wie lange darf ein alter Verbandskasten noch verwendet werden? Alle Verbandskästen, die der bisherigen DIN-Norm entsprechen, dürfen weiterverwendet werden. Es besteht auch keine Verpflichtung, den Inhalt entsprechend der neuen Norm zu ergänzen.

Wie lange darf ein "alter" Kasten noch verkauft werden? Der Handel darf noch bis Ende 2014 Verbandskästen der alten Norm (Januar 1998) verkaufen. Spätestens ab Januar 2015 muss der Inhalt der neuen DIN-Norm (Januar 2014) entsprechen.

Gibt es ein Verfallsdatum? Sterilmaterialien in einem Verbandskasten ·sind mit einem Verfallsdatum versehen, da Klebstoffe durch Alterung und hohe Temperaturen im Auto die Klebkraft verlieren, ebenso wie Einmalhandschuhe porös werden können. Verbandsstoffe, die nach dem Medizinproduktegesetz mit einem Verfallsdatum versehen sind, dürfen bei Fristüberschreitung nicht mehr verwendet werden. Dies würde bei der Hauptuntersuchung als geringer Mangel bewertet und bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld wie beim Fehlen des Erste- Hilfe-Materials bewertet. 

Kontakt

Kfz.- Sachverständiger
Dieter Rövekamp

Heideweg 14
33428 Harsewinkel

Telefon: +49 5247 4501
Telefax: +49 5247 407180

sv-roevekamp@gmx.de

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