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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Sachverständigen-Büros Dieter Rövekamp 33428 Harsewinkel

Gültig ab  01.01.2012

 

Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.

 

1.Auftragserteilung                                                                                                                                                                                                                                                     Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kasko-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

2. Zahlungsbedingungen

                                                                                                                                                                                                                                                  Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind. 

Kontoinhaber: DIETER RÖVEKAMP,

IBAN: DE55 4786 1317 0434 8741 01

BIC: GENODEM1CLL

3. . Sachverständigen- Honorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe.
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar beinhaltet eine Mischkalkulation. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert (Brutto) des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. Das Sachverständigenhonorar für Gutachten zur Beweissicherung berechnet sich nach Zeitaufwand. Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach JVEG abgerechnet. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.

 

4. Differenzvergütungsklausel 

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere gerichtliche zu Beweissicherungs- zwecken - entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger - so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 3 dieser AGB.

 

5.Mehrwertsteuer  

                                                                                                                                                                                                                                                  Sämtliche aufgeführten EUR- Beträge verstehen sich immer ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

 

6.Rechnungsprüfungsberichte /Nachbesichtigungen                                                                                                                                                             

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,40 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 0,60 berechnet. 

 

7. Stornierungen 

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

 

8. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten in 3 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanhang und zwei Kopien. Ein weitere Kopie und der Lichtbildnegativsatz verbleiben beim Sachverständigen. Form, Gliederung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten.

Der Auftragnehmer ist vom Verband freier Kfz – Sachverständiger e.V. (VfK) geprüfter  und anerkannter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des VfK, Friedrichstr.91, 40217 Düsseldorf zu wenden. Tel. 0211 451077 Fax: 0211 451078

 

9.Gutachtenversand                                                                                                                                                                                                                                                     

Der Versand der Gutachten an den Auftraggeber oder auf  Wunsch des Auftraggebers an Dritte, erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.


10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gütersloh

 

11.Schlussbestimmung                                                                                                                                                                                                                                                      

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigen-Büro Dieter Rövekamp  bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfende Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind - soweit vorhanden - vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigen-Büro Dieter Rövekamp zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.