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Gebrauchtwagenkauf

"TÜV neu" bedeutet mängelfrei!

 

In Gebrauchtwagen-Inseraten liest man häufig den Zusatz "TÜV neu". Ist ein Fahrzeug
mit dieser Beschreibung bei Ebay inseriert, so darf der Käufer nicht nur davon ausgehen, dass die TÜV-Plakette zugeteilt ist. Sind im Prüfbericht zu beseitigende Mängel angegeben, muss sie der Verkäufer behoben haben, so das OLG Karlsruhe.

Bei dem verkauften Pick-up hatten die Sachverständigen bei der HU "geringe Mängel", nämlich Korrosion, festgestellt, "schwächt bei Nichtbehandlung die tragende Struktur", hieß es im Bericht. Der weist zudem darauf hin, dass Halter und Fahrer für die unverzügliche Beseitigung aller Mängel verantwortlich sind. Die festgestellte Korrosion wurde vom Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs drei Monate nach der HU aber nicht beseitigt.

Der Käufer verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, das OLG gab ihm in
zweiter Instanz recht. Die Begründung: Mit dem Hinweis "TÜV & AU neu" zur Beschreibung des Fahrzeugs auf Ebay habe der Verkäufer eine verbindliche Willenserklärung zur Beschaffenheit des angebotenen Pick-ups abgegeben. Dass der Verkäufer vom TÜV ausdrücklich festgestellte Mängel nicht beseitigt hatte, obwohl er vom TÜV zur "unverzüglichen Beseitigung aller' Mängel" aufgefordert wurde, sei bei der Fahrzeugbeschreibung nicht zu erwarten, heißt es Im Urteil. (Az. 9 U 233/12)

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Kontakt

Kfz.- Sachverständiger
Dieter Rövekamp

Heideweg 14
33428 Harsewinkel

Telefon: +49 5247 4501
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sv-roevekamp@gmx.de

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